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AGB

1. Allgemeines
1.1. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen (VL) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen mit uns abgeschlossenen Rechtsgeschäfte, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist. 
1.2. Unseren VL widersprechende Bedingungen unseres Vertragspartners finden auf die mit diesem getätigte " Rechtsgeschäfte keine Anwendung; wir widersprechen" diesen Bedingungen hiermit ausdrücklich. 
1.3. Machen wir in einem Einzelfall von den uns zustehenden Rechten keinen Gebrauch, so ist damit kein Verzicht auf diese Rechte für die Zukunft verbunden. 
1.4. Sollte eine dieser VL unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen VL nicht berührt.

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2. Vertragsabschluss
2.1. Unsere Angebote sind unverbindlich. 
2.2. Sämtliche Angaben über Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen, Preislisten, Prospekte und Kataloge, die mit der Ware oder mit unseren Angeboten im Zusammenhang stehen, dienen lediglich der Beschreibung der Produkte und sind weder als Beschaffenheitsangabe, als Zusicherung einer Beschaffenheit, als Zusicherung einer Eigenschaft noch als Abgabe einer Garantie zu verstehen. 
2.3. Rechtzeitige und ordnungsgemäße Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.                                                                       

2.4. Für Mietleasingverträge gelten besondere, unter Punkt 12 der AGB geregelte, Bedingungen.

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3. Preise, bei Mietleasingverträgen gelten ausschließlich die Preise der Sortimentsliste oder die im Vertrag festgelegten Preise oder Preisstaffeln
3.1. Unsere Preise verstehen sich ab Lager in EUR inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. 
3.2. Von uns bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Warenmenge. 
3.3. Bei Geschäften mit Unternehmern gelten grundsätzlich die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise. 
3.4. Bei Geschäften mit Unternehmern sind wir berechtigt, die Preise zu ändern, wenn die für den vereinbarten Preis maßgeblichen Konditionen sich geändert haben oder der Lieferant berechtigterweise seine Preise nachträglich nachweislich erhöht hat. 
3.5. Die Verpackung berechnen wir zum Selbstkostenpreis, nehmen sie aber nicht zurück.

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4. Lieferung und Gefahrtragung
4.1. Teillieferungen sind zulässig.
4.2. Lieferdaten (Liefertermine und -fristen) sind unverbindlich. Lieferverzug setzt schriftliche Mahnung des Vertragspartners voraus. Andere Rechte des Vertragspartners als Rücktritt nach angemessener Fristsetzung, insbesondere Ansprüche auf Ersatz eines Verzugsschadens, sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Nichteinhaltung der Lieferfrist von uns grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet worden ist. 
4.3. Die Lieferung wie auch Rücklieferung erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Vertragspartners, und zwar auch bei Benutzung unserer eigenen Transportmittel ab unserem Lager oder Werk. 4.4. Versenden wir die Ware auf Wunsch des Vertragspartners an einen anderen Ort, so gehen die Transportrisiken wie auch das Zeitrisiko auch dann zu seinen Lasten, wenn der Transport zum Bestimmungsort für ihn "frachtfrei" erfolgt. 
4.5. Wir haben das Recht zur Verschiffung oder Versendung der Ware in einer oder mehreren Teilpartien mit und ohne Umladung. 
4.6. Der Abschluss einer Versicherung, insbesondere Transportversicherung, ist Sache des Vertragspartners. Wir sind berechtigt, den Transport für Rechnung des Vertragspartners zu versichern. 
4.7. Wir wählen Verpackungen, Versandart und Versandweg nach unserem pflichtgemäßen Ermessen aus. Die Verpackung wird gesondert berechnet.

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5. Leistungshindernisse
5.1. Der Vertragsabschluss erfolgt vorbehaltlich der erforderlichen Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen sowie sonstigen erforderlichen behördlichen Genehmigungen. 
5.2. Bei höherer Gewalt sowie bei Umständen, bei denen wir weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt haben, sind wir berechtigt, die Lieferung bis zum Ablauf einer angemessenen Frist nach Beseitigung der Unmöglichkeit oder des Unvermögens hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne daß unser Vertragspartner uns gegenüber irgendwelche Rechte hat. Dauert die Behinderung jedoch länger als 3 Monate, ist unser Vertragspartner nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten.

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6. Zahlung, Fälligkeit, Verzug, Aufrechnung, Zurückbehaltung
6.1. Unsere Rechnungen sind 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
6.2. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto, wenn alle früheren Rechnungen beglichen sind. 
6.3. Andere als Barzahlung gilt erst als erfolgt mit dem Tage, an dem wir Kenntnis davon erhalten, dass wir über den Betrag tatsächlich verfügen können. Für rechtzeitige Vorlegung von Schecks haften wir nicht. 
6.4. Zahlungsverzug tritt ohne Mahnung ein bei Fälligkeit unserer Forderungen entsprechend dem auf der Rechnung ausgewiesenen Fälligkeitsdatum. Wir sind berechtigt, für jede Mahnung eine Kostenpauschale in Höhe von EUR 5,00 zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer zu berechnen. 
6.5. Bei Verzug sind alle offenstehenden auch nicht fälligen Forderungen ohne jeden Abzug sofort zur Zahlung fällig. 
6.6. Wir sind berechtigt, gegenüber Unternehmern Verzugszinsen von bis zu 8% über dem sogenannten Basiszinssatz zu berechnen. 
6.7. Sofern der Vertragspartner einen Rechnungsbetrag bei Fälligkeit nicht bezahlt oder - mit der Annahme der Ware in Verzug gerät oder - von ihm zahlungshalber gegebene Schecks Wechsel nicht eingelöst werden oder - nach Angebotsabgabe oder Vertragsabschluss sonstige Tatsachen bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit oder Zahlungswilligkeit des Vertragspartners zweifelhaft erscheinen lassen. sind wir nach Setzung einer angemessenen Frist nach unserer Wahl berechtigt, - vom Vertrag zurückzutreten oder - Schadensersatz wegen Nichterfüllung - sofortige Vorauszahlung des Kaufpreises sowie - sofortige Zahlung aller offenen Rechnungen zu verlangen. Das gleiche gilt, wenn vorstehend genannte Tatsachen hinsichtlich eines Wechsel- oder Scheckbeteiligten bekannt werden.

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7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller auch künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, gleichgültig aus welchem Rechtsgrunde, vor, auch wenn eine Kaufpreiszahlung für bestimmte bezeichnete Lieferungen erfolgt. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung. 
7.2. Der Vertragspartner ist berechtigt, über die Ware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu verfügen. Zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist er nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass 
7.2.1. die Forderung aus der Weiterveräußerung auf uns übergeht. 
7.2.2. der Vertragspartner den schriftlichen Vorbehalt macht, dass das Eigentum erst mit vollständiger Zahlung an uns auf seinen Kunden übergeht und 
7.2.3. die eingezogenen Beträge verwahrt und sofort an uns ausgekehrt werden. 
7.3. Der Vertragspartner tritt bereits hiermit die Forderung aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seinen Kunden an uns ab.

7.4. Solange der Vertragspartner seiner Zahlungspflicht uns gegenüber nachkommt, ist er zum Einzug der uns im voraus abgetretenen Forderungen ermächtigt. Diese Einziehungsbefugnis ist jedoch jederzeit ohne Angabe von Gründen widerruflich. 
7.5. Der Vertragspartner ist auf Verlangen von uns zur Benennung seiner Verkaufsschuldner und zur Offenlegung der Forderungsabtretungen verpflichtet. 
7.6. Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug oder Fälligkeit die sofortige Herausgabe unserer Waren zu verlangen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Vorbehaltsware getrennt von anderen Waren zu lagern, als unser Eigentum zu kennzeichnen und sich jeder Verfügung zu enthalten. Wir sind berechtigt, die Ware freihändig ohne vorherige Androhung durch Verkauf oder Versteigerung zu verwerten. Wir sind des Weiteren berechtigt, die Ware zur eigenen Verfügung zurückzunehmen gegen Gutschrift des Rechnungsbetrages abzüglich 30% pauschalisierten Schadenersatz. Dem Vertragspartner und uns bleibt es vorbehalten, einen geringeren oder größeren Schaden nachzuweisen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, jederzeit vom Vertragspartner Auskunft über Verbleib der gelieferten Ware zu verlangen, zum Zwecke der Kontrolle dieser Angaben jederzeit die Betriebsräume des Vertragspartners zu besichtigen und die Geschäftsbücher des Vertragspartners einzusehen. 
7.7. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen um insgesamt mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Vertragspartners insoweit zur Freigabe der Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet. 7.8. Erfolgt ein Kaufvertrag unter Eigentumsvorbehalt, so sind wir zum Rücktritt von diesem Kaufvertrag berechtigt, wenn gegen den Vertragspartner ein Antrag auf Einleitung des Insolvenzantragsverfahrens gestellt wird.

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8. Produkthaftung
8.1. Unsere Produkte sind überwiegend Naturprodukte oder deren Verarbeitungen. Soweit unsere Produkte nur für den beruflichen Gebrauch (gewerblich oder industriell) oder den Freizeitbereich bestimmt sind, dürfen sie auch nur dort zum Einsatz kommen. Für einen anderweitigen Einsatz sind sie nicht geeignet, und wir übernehmen insoweit auch keine Haftung.
8.2. Unsere Vertragspartner erhalten bei Anfrage sämtliche uns vorliegenden Informationen über die von uns vertretene Ware, insbesondere im Hinblick auf uns bekannte spezifische Gefahren der Produkte. Wenn der Vertragspartner die von uns erworbenen Produkte im Einzelhandel vertreiben will, muß er sich vorab bei uns informieren, ob dem Einzelhandel hinsichtlich der uneingeschränkten Verwendbarkeit der Produkte durch Endverbraucher Informationen vorliegen. Gegebenenfalls werden wir den Abnehmer umfassend über die Eignung der Produkte informieren.

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9. Gewährleistung
9.1. Der Vertragspartner hat die Ware unverzüglich nach Eintreffen zu untersuchen. Rügen wegen offensichtlicher Mängel müssen unverzüglich bei uns schriftlich geltend gemacht werden. Andere nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach ihrer Feststellung uns schriftlich bekanntzugeben. Bei verspäteter Rüge erlöschen jegliche Gewährleistungsansprüche. 
9.2. Durch Verhandlungen über Mängelrügen verzichten wir nicht auf den Einwand, dass die Mängelrüge nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend gewesen sei.
9.3. Sind die gelieferten Waren in irgendeiner Art und Weise verändert worden, erlöschen jegliche Gewährleistungsansprüche. 
9.4. Handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare geringfügige Abweichungen bezüglich Sortiment, Qualität, Farbe, Breite, Gewicht, Ausrüstung oder Design der Ware begründen keinen Anspruch auf Gewährleistung. 
9.5. Ist eine Mängelrüge gerechtfertigt, so leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Nachlieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung) binnen angemessener Frist. Schlägt die Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist fehl oder ist uns die Nacherfüllung nicht zuzumuten, so ist der Vertragspartner zur Minderung oder zum Rücktritt von dem Vertrage berechtigt. Schadenersatzansprüche oder Ansprüche auf Aufwendungsersatz sind ausgeschlossen, es sei denn, unsererseits liegen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Bei berechtigter Mängelrüge ist der Vertragspartner nicht befugt, die gerügte Ware an uns zurückzusenden. Wir holen diese innerhalb angemessener Frist nach erfolgter Rüge auf unsere Gefahr und Kosten ab. Rückgriffsansprüche unseres Vertragspartners (§478 BGB) sind ausgeschlossen, wenn unser Vertragspartner nicht oder nicht rechtzeitig seiner Pflicht zur unverzüglichen Rüge gemäß §377 HGB nachgekommen ist. Wir leisten Ersatz für die notwendigen und nachgewiesenen Kosten der Nacherfüllung, welche unserem Vertragspartner aufgrund eigener Inanspruchnahme durch seinen Kunden entstanden sind. Unsere Gewährleistungspflichten ruhen, solange unser Vertragspartner fällige Rechnungen nicht bezahlt. 9.6. War die Mängelrüge ungerechtfertigt und sandte der Vertragspartner die Ware gleichwohl an uns zurück, sind wir berechtigt, entweder die Annahme der Ware zu verweigern oder nach Annahme für die Überprüfung und Bearbeitung der Warenrücksendung eine Gebühr bis zu 10% des Nettowarenwertes, mindestens aber EUR 25,00, sowie alle weiteren mit der Rücksendung im Zusammenhang stehenden Kosten und Auslagen dem Vertragspartner zu berechnen.

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10. Verjährung 
10.1. Sämtliche Gewährleistungsansprüche des Unternehmers im Hinblick auf Mängel der Ware, einschließlich etwaiger Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Aufwendungsersatz, verjähren im kaufmännischen Verkehr in einem Jahr, beginnend mit der Ablieferung der Ware bei dem vereinbarten Bestimmungsort. 
10.2. Diese Bestimmung gilt nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.

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11. Datenspeicherung 
Der Vertragspartner ist ausdrücklich damit einverstanden, dass wir seine Daten - soweit dies geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig ist – EDV mäßig speichern und verarbeiten. Es werden ausschließlich Daten erhoben und gespeichert, welche zur Erfüllung des Vertrages benötigt werden. Uns zur Verfügung gestellte Daten werden nicht, ohne Ihre schriftliche Zustimmung, an Dritte weitergegeben Die personenbezogenen Daten werden nur solange aufbewahrt, wie es die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen vorschreiben. Sollten Sie vor Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen Ihre Einwilligung widerrufen oder um Löschung der Daten bitte, werden wir Ihren Anspruch im Einzelfall prüfen.

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12. Mietleasing
12.1.Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebotes zustande. Die Annahme des Angebotes kann schriftlich oder per Mail erfolgen. Der Vertrag beginnt mit der Übergabe (Erstlieferung) der Bekleidung an den Kunden. Die Laufzeit des Vertrages richtet sich nach Punkt 2 des Vertrages. Nach Erstlieferung wird der Originalvertrag an den Kunden übergeben. Die Sortimentsliste wird Bestandteil des Vertrages. Diese ist vom Kunden sorgfältig zu prüfen, da Sie die Grundlage des Vertrages und der Rechnungslegung darstellt. Sämtliche, vertraglich vereinbarten, Leistungen werden im Vertrag einzeln benannt. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Änderungen der vertraglichen Leistungen müssen von beiden Vertragsparteien, schriftlich, bestätigt werden.                                                                        12.2.Die Sortimentslisten sind Bestandteil des Vertrages. Diese werden von ASG aktualisiert und dem Kunden, in der jeweils aktuellsten Version, zur Rechnungsprüfung zur Verfügung gestellt. Der Kunde ist verpflichtet, die Rechnung mit der Sortimentsliste zu vergleichen und etwaige Abweichungen mitzuteilen. Die Reklamation muss innerhalb von 14 Tagen, nach Rechnungszugang, erfolgen. Die Sortimentsliste gilt als anerkannt, wenn die dazu gehörende Rechnung beglichen worden ist.                                                                                         12.3.Änderungen an der Sortimentsliste sind in folgenden Fällen nötig: Erhöhung und Verringerung der Mitarbeiteranzahl, nach Meldung durch den Kunden, Erhöhung oder Verringerung der Anzahl der Bekleidungsteile, Ergänzung oder Veränderung der Artikel der Sortimentsliste. Änderungen werden nur nach Meldung durch die, benannten, Mitarbeiter des Kunden durchgeführt. Diese(r) Mitarbeiter sind verpflichtet, die Änderungen, mit einer Frist von 14 Tagen, nach Zugang, zu Prüfen und etwaige Fehler der Firma ASG mitzuteilen. Die Firma ASG führt Nachweislisten für jedes einzelne Kleidungsstück. Diese werden dem Kunden, auf Wunsch, zur Verfügung gestellt.                                                                                                                                                  

12.4.Die Bekleidung sind Sonderartikel und werden für den jeweiligen Kunden extra beschafft oder gefertigt. Bei Vertragskündigung ist die Bekleidung und der bei ASG bevorratete Lagerbestand vom Kunden, zum Zeitwert, jedoch mindestens 30% des Neuwertes, zu übernehmen. Bei bereits im Einsatz befindlicher Kleidung wird pro Nutzungsmonat 1/36 des Neuwertes in Abzug gebracht. Dies gilt ebenfalls für angefertigte Namens- oder Firmenembleme.                                                                                                                             12.5.Auf die Ankaufpflicht wird hiermit und im Besonderen, Im Vertrag, gesondert hingewiesen.     

12.6. Die Kündigung des Vertrages ist mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres, frühestens jedoch nach Ablauf von 3 Vertragsjahren, möglich. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.                                                                        

12.7. An- Um- und Größenänderungen während der Kündigungsfrist, heben die Kündigung auf und machen sie unwirksam.      

 

​13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
13.1. Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Versandort der Ware, für die Verpflichtungen des Vertragspartners unser Sitz. 12.2. Gerichtsstand für beide Teile, auch für Wechsel und Scheckklagen ist, sofern der Vertragspartner Unternehmer, öffentlich-rechtliche Körperschaft oder öffentlich-rechtliches Stiftungsvermögen ist, Leipzig, sofern sich der Rechtsstreit auf ein Rechtsverhältnis nach diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen bezieht.

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14. Anzuwendendes Recht
14.1. UN-Kaufrecht findet bei unseren Verträgen keine Anwendung 
14.2. Auf die mit unserem Vertragspartner abgeschlossenen Verträge findet ausschließlich das sonst geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

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15. Inkrafttreten
15.1. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ab Bekanntgabe und ersetzen alle bis dahin gültigen VL.

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16. Copyright
Eine Weiterverwendung des Kataloges oder von Teilen davon (Abbildungen) zu eigenen Zwecken (Werbung) ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Firma ASG-Dreger zulässig.

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